Kreistag

Der Kreistag ist das oberste Organ im NFV-Kreis Stade. Der Kreistag findet in einem Turnus von drei Jahren statt. Auf dem Kreistag werden u.a. die Mitglieder der Kreis-Ausschüsse gewählt.

Der nächste Kreistag wird im Jahr 2024 stattfinden.

 

Archiv

Kreistag 2021

Kreistag 2018

Kreistag 2015

 

Rechte des Kreistages

Der Kreistag ist das oberste Organ im NFV-Kreis Stade. Der Kreistag kann Beschlüsse der anderen Organe auf Kreisebene (Kreis-Jugendtag, geschäftsführender Kreis-Vorstand, Kreis-Vorstand und Kreis-Ausschüsse) und des Kreis-Sportgerichtes aufheben und anders entscheiden. 

Auf dem Kreistag werden die Mitglieder der Kreis-Ausschüsse - mit Ausnahme des Jugend-Ausschusses und des Schiedsrichter-Ausschusses - gewählt. Dessen Mitglieder werden auf dem Kreis-Jugendtag bzw. durch die aktiven Schiedsrichter gewählt. Der Kreistag hat die Mitglieder dieser beiden Ausschüsse lediglich zu bestätigen. Des Weiteren werden die Mitglieder der Sportgerichte und die Rechnungsprüfer durch den Kreistag gewählt.

 

Stimmrecht

Auf dem Kreistag nehmen die Verbandsmitglieder ihr Stimmrecht in Angelegenheiten des NFV-Kreises Stade direkt wahr. Jedes Mitglied hat daher einen Delegierten.

Außer den Delegierten der Mitglieder gehören die Mitglieder des Kreis-Vorstandes dem Kreistag an. Die Beisitzer der Kreis-Ausschüsse, die Mitglieder des Kreis-Sportgerichtes und die Rechnungsprüfer sowie Ehrenmitglieder nehmen mit beratender Stimme teil.

 

Stimmenzahl

Die Stimmenzahl der Delegierten regelt sich wie folgt:

  • Jeder Delegierte erhält neben einer Grundstimme für jede spielende Mannschaft
    (Junioren, Juniorinnen, Herren und Frauen) eine Stimme.
  • Die Mitglieder des Kreis-Vorstandes erhalten ebenfalls je eine Stimme.

Der Kreistag kann jedoch hiervon abweichend die Stimmenzahlen der Delegierten auch in eigener Zuständigkeit durch Beschluss regeln.

 

Termin und Fristen

Der Kreistag findet in einem Turnus von drei Jahren statt.

Die Termine für die Kreistag werden von den Kreis-Vorständen festgelegt. Die Einberufung erfolgt durch den Kreis-Vorstand mit einer Frist von mindestens sechs Wochen in Textform und durch Veröffentlichung auf der Website des NFV-Kreis Stade unter www.kreis-stade.nfv.de.

Anträge zum Kreistag müssen mit einer Frist von drei Wochen gestellt werden.

 

Tagesordnung

Die Tagesordnung des Kreistages hat mindestens folgende Tagesordnungspunkte zu umfassen:

  • Feststellung der stimmberechtigten Delegierten,
  • Rechenschaftsberichte des Vorstandes und des Rechtsorgans,
  • Bericht der Rechnungsprüfer,
  • Genehmigung des Haushaltsplans für den ordentlichen Haushalt des folgenden Geschäftsjahres*,
  • Anträge,
  • Entlastungen,
  • Neuwahlen,
  • Verschiedenes

*Die Beschlussfassung der Haushaltspläne für den ordentlichen Haushalt des zweiten und dritten Jahres der
Legislaturperiode erfolgt auf Vorschlag des geschäftsführenden Kreis-Vorstandes durch den Kreis-Vorstand.

 

Abstimmungsregelungen und Wahlen

Der Kreistag ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Stimmen anwesend sind.

Zur wirksamen Beschlussfassung genügt die einfache Mehrheit, ausgenommen Gebietsänderungen, Satzungsänderungen und Auflösung des Kreises.

Die Wahlen auf dem Kreistag sind grundsätzlich geheim. Liegt nur ein Vorschlag vor, so kann die Wahl durch Zuruf oder offene Abstimmung erfolgen. Bei mehreren Vorschlägen ist der gewählt, der die absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigt. Hat im ersten Wahlgang keiner der Vorschläge die absolute Mehrheit erreicht, so erfolgt in einem zweiten Wahlgang eine Stichwahl zwischen den beiden Vorschlägen, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen erhalten haben. Haben mehrere Vorschläge gleichviel Stimmen und mehr als die übrigen erhalten, so erfolgt eine Stichwahl zwischen ihnen. Haben mehrere Vorschläge gleichviel Stimmen, aber weniger Stimmen als nur ein anderer erhalten, so nehmen außer dem, der die meisten Stimmen erhalten hat, auch sie an der Stichwahl teil. Bei einer Stichwahl entscheidet die einfache Mehrheit. Bei Stimmengleichheit zwischen den Kandidaten, die die meisten Stimmen erhalten haben, wird die Wahl wiederholt. Stehen mehrere gleichrangige Ämter zur Wahl an und liegen mehr Wahlvorschläge als zu besetzende Ämter vor, ist für jedes Amt ein gesondertes Wahlverfahren durchzuführen. Liegen für jedes zu wählende Amt genauso viele Wahlvorschläge wie zu besetzende Ämter vor, ist eine Blockwahl zulässig, sofern kein Delegierter widerspricht.

Abstimmungen und Wahlen können auch in elektronischer Form durchgeführt werden. Die geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen für die Durchführung elektronischer Abstimmungen und Wahlen werden durch die Geschäftsordnung des Verbandes geregelt.

 

Vorsitz

Den Vorsitz auf dem Kreistag führt der Vorsitzende des NFV-Kreises Stade.

 

außerordentlicher Kreistag

Die Einberufung eines außerordentlichen Kreistages erfolgt bei einem wichtigen Grund durch den Kreis-Vorstand. Die Einberufung muss erfolgen, wenn 15 Prozent der Verbandsmitglieder im NFV-Kreis Stade beim Kreis-Vorstand einen solchen außerordentlichen Kreistag beantragen. Der außerordentliche Kreistag erfolgt nach obigen Vorschriften.

Tagesordnungspunkte eines außerordentlichen Kreistages können nur solche sein, die zur Einberufung geführt haben.

 

Quelle: Satzung des Niedersächsischen Fußballverbandes, IX Organe auf Bezirks- und Kreisebene, § 48 Kreistag

Seite zuletzt aktualisiert am: 09.02.2023