Vereins-Informationen

Vereins-Informationen für den Bereich Schiedsrichter

Hier finden die Vereine alle für sie relevanten Informationen für den Bereich Schiedsrichter.
Schiedsrichter-Soll - Erläuterungen

Allgemein

1. Grundsätzlich hat jeder Mitgliedsverein für jede seiner gemeldeten Mannschaften einen Schiedsrichter zu stellen. Diese Verpflichtung gilt nur für Spielklassen, bei denen eine offizielle Ansetzung seitens eines Schiedsrichter-Ansetzers erfolgt.

2. Schiedsrichter müssen seitens der Mitgliedervereine nicht bis zu einer bestimmten Frist dem Schiedsrichter-Ausschuss des NFV-Kreis Stade gemeldet werden. Sobald ein Schiedsrichter den Voraussetzungen der Schiedsrichter-Ordnung entspricht, steht dieser automatisch auf der Schiedsrichter-Liste des NFV-Kreis Stade.

Quelle: Schiedsrichter-Ordnung des NFV-Kreis Stade, Kapitel 7.2. - Schiedsrichter-Soll

Höhe des Schiedsrichter-Solls

1. Die Höhe des Schiedsrichter-Solls eines Vereins ergibt sich aus den zu Beginn eines Spieljahres gemeldeten Mannschaften des jeweiligen Vereins, bei denen eine offizielle Ansetzung seitens eines Schiedsrichter-Ansetzers erfolgt. 

2. Die Mannschaften einer Spielgemeinschaft (SG), einer Jugend-Spielgemeinschaft (JSG), einer Frauen-Spielgemeinschaft (FSG) und einer Alt-Herren-Spielgemeinschaft (AHSG) sind jeweils einem Stammverein zu-geordnet und werden somit zu dem jeweiligen Schiedsrichter-Soll des Stammvereins addiert. 

3. Ein Jugendförderverein (JFV) zählt als eigenständiger Verein. Daher hat er ein eigenes Schiedsrichter-Soll und die Mannschaften des JFVs sind nicht einem Stammverein des JFVs zugeordnet, obwohl die Schiedsrichter den jeweiligen Stammvereinen angehören.

4. Die Höhe des jeweiligen Schiedsrichter-Solls wird zu Beginn einer Saison an die jeweils zu-ständigen Schiedsrichter-Ansprechpartner der Vereine via E-Mail geschickt und ist auf der Website des NFV-Kreis Stade einsehbar.

Quelle: Schiedsrichter-Ordnung des NFV-Kreis Stade, Kapitel 7.2.1. - Höhe des Schiedsrichter-Solls

Anrechnung auf das Schiedsrichter-Soll

1. Der Schiedsrichter hat für das Spieljahr den Voraussetzungen zur Befähigung als Schiedsrichter zu entsprechen.

2. Der für die Erfüllung des Schiedsrichter-Solls erforderliche Leistungsnachweis ist von den durch die Vereine gemeldeten Schiedsrichtern in dem Zeitraum vom 01.07. bis zum 30.06. des Spieljahres zu erbringen. 

3. Im NFV-Bezirk Lüneburg – und damit auch im NFV-Kreis Stade – ist dieser Leistungsnachweis einheitlich mit den folgenden Kriterien festgelegt:

  • Durchführung von 10 Spielleitungen und Teilnahme an 5 Lehrveranstaltungen oder
  • Durchführung von 15 Spielleitungen und Teilnahme an 4 Lehrveranstaltungen oder
  • Durchführung von 20 Spielleitungen und Teilnahme an 3 Lehrveranstaltungen

Des Weiteren werden alle Personen, die als Mitglied oder für einen Schiedsrichter-Ausschuss tätig sind, automatisch auf das Schiedsrichter-Soll angerechnet.

Schiedsrichter, die verletzt oder erkrankt sind, können im Rahmen einer Quotienten-Regelung trotzdem als Schiedsrichter anerkannt werden, auch wenn sie die allgemeinen Kriterien nicht erfüllen. Wobei die diese Quotienten-Regelung auf Lehrveranstaltungen keine Anwendung findet. Damit diese Quotienten-Regelung Anwendung findet, hat der Schiedsrichter dem Schiedsrichter-Ausschuss des NFV-Kreis Stade bei Beginn der Erkrankung/Verletzung Mitteilung zu machen und zusätzlich im DFBnet-Freiterminkalender den Ausfall mit dem Ausfallgrund "erkrankt" zu hinterlegen.

Schiedsrichter, die im Laufe der Saison ausgebildet oder reaktiviert wurden, können im Rahmen einer Quotienten-Regelung trotzdem als Schiedsrichter anerkannt werden, auch wenn sie die allgemeinen Kriterien nicht erfüllen.

4. Aufgrund von Änderungen im Spielbetrieb oder bei der Durchführbarkeit von Fortbildungen kann der Schiedsrichter-Ausschuss des NFV-Kreis Stade die Mindestanzahl an Spielleitungen und Fortbildungen nach unten korrigieren.

5. Zur transparenten Nachvollziehbarkeit des Leistungsnachweises stellt der Schiedsrichter-Ausschuss des NFV-Kreis Stade nach einem Viertel des Spieljahres regelmäßig eine Übersicht der Anzahl an anrechenbaren Spielleitungen und Fortbildungen allen aktiven Schiedsrichtern zur Verfügung.

Quelle: Schiedsrichter-Ordnung des NFV-Kreis Stade, Kapitel 7.2.2. - Anrechnung auf das Schiedsrichter-Soll

Erfüllung des Schiedsrichter-Solls

1. Nach Ablauf des Spieljahres überprüft der Schiedsrichter-Ausschuss in Abstimmung mit dem Spiel-Ausschuss des NFV-Kreis Stade die Erfüllung des Schiedsrichter-Solls durch die Vereine.

2. Zur transparenten Nachvollziehbarkeit der Erfüllung des Schiedsrichter-Solls stellt der Schiedsrichter-Ausschuss des NFV-Kreis Stade zum Saisonende allen Schiedsrichter-Ansprechpartnern der Vereine den entsprechenden Leistungsnachweis der gemeldeten Schiedsrichter des jeweiligen Vereins zur Verfügung.

3. Zusätzlich stellt der Schiedsrichter-Ausschuss des NFV-Kreis Stade einen Zwischenstand des Leistungsnachweises der gemeldeten Schiedsrichter des jeweiligen Vereins allen Schiedsrichter-Ansprechpartnern der Vereine zur Verfügung.

Quelle: Schiedsrichter-Ordnung des NFV-Kreis Stade, Kapitel 7.2.3. - Erfüllung des Schiedsrichter-Solls

Höhe der Verwaltungsstrafen

1. Bei Nichterfüllung des Schiedsrichter-Solls durch einen Verein, wird für jeden fehlenden Schiedsrichter dieses Vereines eine Strafe seitens des Spiel-Ausschusses des NFV-Kreis Stade festgesetzt.

2. Die Strafbestimmungen gegen einen Verein müssen sich dabei im Rahmen des Anhang 2 – Strafbestimmungen als Bestandteil der Spielordnung – I. Strafbestimmungen gegen Vereine – der Spielordnung des NFV bewegen.

3. Im NFV-Bezirk Lüneburg – und damit auch im NFV-Kreis Stade – werden gemäß Beschluss des Vorstandes des NFV-Kreis Stade einheitlich die untenstehenden Verwaltungsstrafen pro fehlendem Schiedsrichter erhoben. 

4. Die gesamthafte Verwaltungsstrafe eines Jugendfördervereins (JFV) kann durch die Gesamtsumme aller Schiedsrichter-Überhänge der Stammvereine entsprechend reduziert werden.

Quelle: Schiedsrichter-Ordnung des NFV-Kreis Stade, Kapitel 7.2.4. - Höhe der Verwaltungsstrafen

Schiedsrichter-Soll - Entwicklung

Höhe des Schiedsrichter-Solls

Entwicklung der Anzahl an Mannschaften, bei denen neutrale Schiedsrichter durch den Schiedsrichter-Ausschuss angesetzt werden und somit in das Schiedsrichter-Soll einzählen.

Im Vergleich zum extremen Einbruch der relevanten Mannschaftszahlen zur Saison 22/23, konnte die Anzahl an Mannschaften zur letzten und zu dieser Saison stabilisiert bzw. sogar leicht gesteigert werden. Somit müssen zur aktuellen Saison 24/25 für 168 Teams Schiedsrichter gestellt werden. 

Zusammensetzung des Schiedsrichter-Solls

Entwicklung der Anzahl an Mannschaften pro Mannschaftsart und Liga, bei denen neutrale Schiedsrichter durch den Schiedsrichter-Ausschuss angesetzt werden und somit in das Schiedsrichter-Soll einzählen.

Am stärksten ist der Rückgang an Teams in den letzten 6 Jahren im Herren- und Frauen-Bereich ersichtlich, wo die Teams seit 18/19 jeweils um ca. 12 % gesunken sind. Dies führte u.a. dazu, dass es seit ein paar Jahren keine Herren 5. Kreisklasse mehr gibt und der Kreis-Spielbetrieb im Frauen-Bereich gemeinsam mit dem NFV-Kreis Harburg durchgeführt wird. Positiv dagegen der Trend im Herren Ü30-Bereich.

Im Junioren-Bereich konnte die Anzahl Teams in den letzten Jahren dagegen stetig gesteigert werden. Positiv ist auch zu erwähnen, dass noch nie so viele Juniorinnen-Teams auf Bezirks-Ebene gespielt haben wie in 23/24 und 24/25.

Anzahl angerechneter Schiedsrichter

Entwicklung der Anzahl Schiedsrichter, die auf das Schiedsrichter-Soll ihres Vereins angerechnet werden. Lediglich Schiedsrichter, die 10 Spielleitungen pro Saison wahrnehmen und 4 Fortbildungen besuchen, werden für den Verein als Schiedsrichter anerkannt und somit auf dessen Schiedsrichter-Soll angerechnet.

Nach einem Negativrekord in der ersten vollständigen Saison nach Corona mit gerade einmal 96 Schiedsrichtern, die die Mindestanforderungen erfüllten und so für ihren Verein auf das Schiedsrichter-Soll angerechnet wurden, stieg die Anzahl angerechneter Schiedsrichter auf 113 an und konnte letzte Saison mit 117 Schiedsrichtern stabilisiert werden. Dennoch liegen wir noch unter der Zahl von 127 Schiedsrichtern aus der letzten vollständigen Saison vor Corona, die als Vergleichssaison herangezogen werden kann.

In der nach ca. 2/3 der Zeit wegen Corona abgebrochenen Saison 2019/2020 wurden die Mindestanforderungen an die Schiedsrichter großzügigerweise halbiert, wodurch verhältnismäßig viele Schiedsrichter angerechnet wurden. In der nicht stattgefundenen Saison 2020/2021 fand logischerweise auch keine Schiedsrichter-Soll-Berechnung statt.

Schiedsrichter-Fehlbestand

Entwicklung der Zielerreichung des Schiedsrichter-Solls durch die Schiedsrichter bzw. Vereine. Diese Zahl spiegelt das Delta zwischen der Soll-Zahl an Schiedsrichtern - also dem Schiedsrichter-Soll - und der Anzahl angerechneter Schiedsrichter wieder. Die Zahl ist die Differenz aus den Schiedsrichter-Fehlbeständen und den Schiedsrichter-Überhängen der einzelnen Vereine.

In der abgelaufenen Saison 23/24 konnte mit einem Schiedsrichter-Fehlbestand von 50 Schiedsrichtern das beste Ergebnis seit der Datenaufzeichnung erzielt werden. Für 63 fehlende Schiedsrichter mussten in jener Saison von den Vereinen Strafe gezahlt werden. Sieben Vereine konnten einen Schiedsrichter-Überhang von insgesamt 13 Schiedsrichtern vorweisen.

Damit bewegen wir uns in den beiden abgelaufenen Saisons circa auf dem Niveau der letzten vollständigen Saison vor Corona - 18/19. Dies ist allerdings auch nur möglich, da neben der Anzahl angerechneter Schiedsrichter auch die Anzahl relevanter Teams seit 18/19 gesunken ist. Damit konnte das sehr schlechte Ergebnis aus der Saison 21/22 wieder gerade gerückt werden.

Anzahl anrechenbarer Spielleitungen

Entwicklung der Anzahl anrechenbarer Spielleitungen durch Schiedsrichter des NFV-Kreis Stade, die durch die verschiedenen Schiedsrichter-Ausschüsse angesetzt werden. Dies können Einsätze als Schiedsrichter, Assistent, Beobachter oder Pate bei Spielen mit angesetzten Schiedsrichtern sein.

In der abgelaufenen Saison 23/24 wurden von den Stader Schiedsrichtern so viele Spielleitungen wie noch nie durchgeführt, nachdem in der Vorsaison 22/23 wieder das Niveau der letzten vollständigen Saison vor Corona - 18/19 - erreicht wurde.

Dies ist allein schon deshalb ungewöhnlich, da die Mannschaftsanzahlen im Vergleich zu 2018/2019 von 180 auf jetzt 168 Mannschaften eingebrochen sind. Hauptgründe für eine trotzdem gestiegene Anzahl Spielleitungen sind zum einen die Einführung des Patenschafts-Systems zur Saison 19/20; allein in der letzten Saison wurde ein Rekordwert von 156 Patenschaften durchgeführt. Zum anderen werden viele Pokal-Spiele von Teams, die nicht ins Schiedsrichter-Soll einzählen, mit neutralen Schiedsrichtern eingesetzt.

Notwendige Anzahl Spielleitungen pro Schiedsrichter

Entwicklung der notwendigen Anzahl Spielleitungen pro Schiedsrichter. Diese theoretische Zahl ist der Quotient aus der Gesamtzahl angesetzter Spielleitungen und der Soll-Zahl an Schiedsrichter - also der Höhe des Schiedsrichter-Solls.
Wenn also jeder Verein exakt einen Schiedsrichter pro Mannschaft mit angesetzten Schiedsrichtern stellen würde, müssten diese Schiedsrichter exakt so viele Spielleitungen wahrnehmen, damit alle Spiele besetzte werden könnten.
Gefordert sind - unabhängig von dieser Zahl - allerdings nur 10 Spielleitungen pro Schiedsrichter.

Aufgrund der im vorherigen Abschnitt "Anzahl anrechenbarer Spielleitungen" beschriebenen Entwicklung, stieg die Anzahl der notwendigen Spielleitungen pro Schiedsrichter von ca. 19 auf mittlerweile 23.

Damit steigt auch die Belastung pro Schiedsrichter, damit wir den hohen Standard im NFV-Kreis Stade halten können. 

Zuerst sind wir darauf angewiesen, dass jeder Schiedsrichter schon einmal freiwillig mehr als doppelt so viele Spielleitungen wahrnimmt, wie er eigentlich nur müsste.

Wenn man dann bedenkt, dass diese Mindestanforderung von 10 Spielleitungen, lediglich von zwei Drittel der eigentlich benötigten Anzahl Schiedsrichter erfüllt werden, müssen diese Schiedsrichter dieses Delta auch noch zusätzlich ausgleichen und weit mehr als 20 Spielleitungen wahrnehmen.

Dementsprechend gebührt allen Schiedsrichtern ein großes Dankeschön, dass sie freiwillig den Spielbetrieb über ihren Mindestanforderungen am Laufen halten.

Getrieben wird diese Zahl dadurch, dass Teams, bei denen Assistenten angesetzt werden, nur einfach und nicht dreifach ins Schiedsrichter-Soll einzählen. Außerdem werden Pokalspiele und Hallenkreismeisterschaften auch von Teams besetzt, die im normalen Ligabetrieb mit vereinseigenen Schiedsrichtern besetzt werden.

Ansprechpartner

Marcel Baack
Vorsitzender Schiedsrichterausschuss
Pinnbarg 6
21726 Kranenburg