Schiedsrichter-Soll
Allgemein
1. Grundsätzlich hat jeder Mitgliedsverein für jede seiner gemeldeten Mannschaften einen Schiedsrichter zu stellen. Diese Verpflichtung gilt nur für Spielklassen, bei denen eine offizielle Ansetzung seitens eines Schiedsrichter-Ansetzers erfolgt.
2. Schiedsrichter müssen seitens der Mitgliedervereine nicht bis zu einer bestimmten Frist dem Schiedsrichter-Ausschuss des NFV-Kreis Stade gemeldet werden. Sobald ein Schiedsrichter den Voraussetzungen der Schiedsrichter-Ordnung entspricht, steht dieser automatisch auf der Schiedsrichter-Liste des NFV-Kreis Stade.
Quelle: Schiedsrichter-Ordnung des NFV-Kreis Stade, Kapitel 7.2. - Schiedsrichter-Soll
Höhe des Schiedsrichter-Solls
1. Die Höhe des Schiedsrichter-Solls eines Vereins ergibt sich aus den zu Beginn eines Spieljahres gemeldeten Mannschaften des jeweiligen Vereins, bei denen eine offizielle Ansetzung seitens eines Schiedsrichter-Ansetzers erfolgt.
2. Die Mannschaften einer Spielgemeinschaft (SG), einer Jugend-Spielgemeinschaft (JSG), einer Frauen-Spielgemeinschaft (FSG) und einer Alt-Herren-Spielgemeinschaft (AHSG) sind jeweils einem Stammverein zu-geordnet und werden somit zu dem jeweiligen Schiedsrichter-Soll des Stammvereins addiert.
3. Ein Jugendförderverein (JFV) zählt als eigenständiger Verein. Daher hat er ein eigenes Schiedsrichter-Soll und die Mannschaften des JFVs sind nicht einem Stammverein des JFVs zugeordnet, obwohl die Schiedsrichter den jeweiligen Stammvereinen angehören.
4. Die Höhe des jeweiligen Schiedsrichter-Solls wird zu Beginn einer Saison an die jeweils zu-ständigen Schiedsrichter-Ansprechpartner der Vereine via E-Mail geschickt und ist auf der Website des NFV-Kreis Stade einsehbar.
Quelle: Schiedsrichter-Ordnung des NFV-Kreis Stade, Kapitel 7.2.1. - Höhe des Schiedsrichter-Solls
Anrechnung auf das Schiedsrichter-Soll
1. Der Schiedsrichter hat für das Spieljahr den Voraussetzungen zur Befähigung als Schiedsrichter zu entsprechen.
2. Der für die Erfüllung des Schiedsrichter-Solls erforderliche Leistungsnachweis ist von den durch die Vereine gemeldeten Schiedsrichtern in dem Zeitraum vom 01.07. bis zum 30.06. des Spieljahres zu erbringen.
3. Im NFV-Bezirk Lüneburg – und damit auch im NFV-Kreis Stade – ist dieser Leistungsnachweis einheitlich mit den folgenden Kriterien festgelegt:
- Durchführung von 10 Spielleitungen und Teilnahme an 5 Lehrveranstaltungen oder
- Durchführung von 15 Spielleitungen und Teilnahme an 4 Lehrveranstaltungen oder
- Durchführung von 20 Spielleitungen und Teilnahme an 3 Lehrveranstaltungen
Des Weiteren werden alle Personen, die als Mitglied oder für einen Schiedsrichter-Ausschuss tätig sind, automatisch auf das Schiedsrichter-Soll angerechnet.
Schiedsrichter, die verletzt oder erkrankt sind, können im Rahmen einer Quotienten-Regelung trotzdem als Schiedsrichter anerkannt werden, auch wenn sie die allgemeinen Kriterien nicht erfüllen. Wobei die diese Quotienten-Regelung auf Lehrveranstaltungen keine Anwendung findet. Damit diese Quotienten-Regelung Anwendung findet, hat der Schiedsrichter dem Schiedsrichter-Ausschuss des NFV-Kreis Stade bei Beginn der Erkrankung/Verletzung Mitteilung zu machen und zusätzlich im DFBnet-Freiterminkalender den Ausfall mit dem Ausfallgrund "erkrankt" zu hinterlegen.
Schiedsrichter, die im Laufe der Saison ausgebildet oder reaktiviert wurden, können im Rahmen einer Quotienten-Regelung trotzdem als Schiedsrichter anerkannt werden, auch wenn sie die allgemeinen Kriterien nicht erfüllen.
4. Aufgrund von Änderungen im Spielbetrieb oder bei der Durchführbarkeit von Fortbildungen kann der Schiedsrichter-Ausschuss des NFV-Kreis Stade die Mindestanzahl an Spielleitungen und Fortbildungen nach unten korrigieren.
5. Zur transparenten Nachvollziehbarkeit des Leistungsnachweises stellt der Schiedsrichter-Ausschuss des NFV-Kreis Stade nach einem Viertel des Spieljahres regelmäßig eine Übersicht der Anzahl an anrechenbaren Spielleitungen und Fortbildungen allen aktiven Schiedsrichtern zur Verfügung.
Quelle: Schiedsrichter-Ordnung des NFV-Kreis Stade, Kapitel 7.2.2. - Anrechnung auf das Schiedsrichter-Soll
Erfüllung des Schiedsrichter-Solls
1. Nach Ablauf des Spieljahres überprüft der Schiedsrichter-Ausschuss in Abstimmung mit dem Spiel-Ausschuss des NFV-Kreis Stade die Erfüllung des Schiedsrichter-Solls durch die Vereine.
2. Zur transparenten Nachvollziehbarkeit der Erfüllung des Schiedsrichter-Solls stellt der Schiedsrichter-Ausschuss des NFV-Kreis Stade zum Saisonende allen Schiedsrichter-Ansprechpartnern der Vereine den entsprechenden Leistungsnachweis der gemeldeten Schiedsrichter des jeweiligen Vereins zur Verfügung.
3. Zusätzlich stellt der Schiedsrichter-Ausschuss des NFV-Kreis Stade einen Zwischenstand des Leistungsnachweises der gemeldeten Schiedsrichter des jeweiligen Vereins allen Schiedsrichter-Ansprechpartnern der Vereine zur Verfügung.
Quelle: Schiedsrichter-Ordnung des NFV-Kreis Stade, Kapitel 7.2.3. - Erfüllung des Schiedsrichter-Solls
Höhe der Verwaltungsstrafen
1. Bei Nichterfüllung des Schiedsrichter-Solls durch einen Verein, wird für jeden fehlenden Schiedsrichter dieses Vereines eine Strafe seitens des Spiel-Ausschusses des NFV-Kreis Stade festgesetzt.
2. Die Strafbestimmungen gegen einen Verein müssen sich dabei im Rahmen des Anhang 2 – Strafbestimmungen als Bestandteil der Spielordnung – I. Strafbestimmungen gegen Vereine – der Spielordnung des NFV bewegen.
3. Im NFV-Bezirk Lüneburg – und damit auch im NFV-Kreis Stade – werden gemäß Beschluss des Vorstandes des NFV-Kreis Stade einheitlich die untenstehenden Verwaltungsstrafen pro fehlendem Schiedsrichter erhoben.
4. Die gesamthafte Verwaltungsstrafe eines Jugendfördervereins (JFV) kann durch die Gesamtsumme aller Schiedsrichter-Überhänge der Stammvereine entsprechend reduziert werden.
Quelle: Schiedsrichter-Ordnung des NFV-Kreis Stade, Kapitel 7.2.4. - Höhe der Verwaltungsstrafen
Höhe des Schiedsrichter-Solls
Während zur Saison 17/18 die relevante Anzahl Mannschaften noch über 200 lagen, gab es damals einen extremen Rückgang, da die U15-Kreisliga ab 18/19 nicht mehr mit neutralen Schiedsrichtern besetzt wurde. Leider ging der Rückgang an Teams in den Folgejahren weiter, mit dem extremsten Einbruch zur Saison 22/23. Zur Saison 24/25 stieg die Zahl endlich einmal wieder signifikant, was aber daran lag, dass die 5 Teams der Juniorinnen-Kreisliga einmalig mit neutralen Schiris besetzt wurde. Obwohl zur Saison 25/16 wieder die 10 Teams der U15-Kreisliga mit neutralen Schiris besetzt werden, konnte die Anzahl an Mannschaften nicht erhöht werden, was nicht nur an dem Wegfall der Juniorinnen-Kreisliga liegt. Zur aktuellen Saison 26/27 hat sich der Trend noch weiter verstärkt und mit lediglich 162 Teams wurde ein neuer Negativrekord aufgestellt.
Zusammensetzung des Schiedsrichter-Solls
Am stärksten ist der Rückgang an Teams in den letzten 10 Jahren im Herren-Bereich ersichtlich, wo die Team-Anzahl seitdem um 17 % gesunken ist. Dies führte u.a. dazu, dass es seit ein paar Jahren keine Herren 5. Kreisklasse mehr gibt und die 4. Kreisklasse extrem wackelt.
Auch im Frauen-Bereich wird der Spielbetrieb mittlerweile gemeinsam mit dem NFV-Kreis Harburg durchgeführt, da es nicht ausreichend Teams gibt. Zwar ist der Abwärtstrend hier nicht ganz so extrem, aber zur aktuellen Saison wurde trotzdem ein neuer Negativ-Rekord aufgestellt.
Trotz der Neubesetzung der U15-Kreisliga seit 24/25 liegen wir im Junioren-Bereich zur aktuellen Saison sogar unter der Mannschafts-Anzahl von vor dieser Neubesetzung. Dies ist dem enormen Rückgang an Teams im A- und B-Junioren-Bereich und bei den B- und C-Juniorinnen geschuldet.
Anzahl angerechneter Schiedsrichter
Nach einem Negativrekord in der ersten vollständigen Saison nach Corona mit gerade einmal 96 Schiedsrichtern, die die Mindestanforderungen erfüllten und so für ihren Verein auf das Schiedsrichter-Soll angerechnet wurden, stieg die Anzahl angerechneter Schiedsrichter seitdem Jahr für Jahr leicht an.
In der Saison 24/25 konnte dann ein neuer Allzeit-Rekord aufgestellt werden und das Niveau vor Corona konnte sogar deutlich übertroffen werden. Dies lag einerseits an den angepassten und im NFV-Bezirk-Lüneburg vereinheitlichten Mindestanforderungen, wodurch u.a. Schiris, die während der Saison erst ihren Schiri-Schein machen, leichter angerechnet werden können. Andererseits ist dies aber auch der Effekt einer sehr guten Nachwuchsarbeit in den letzten Jahren.
In der letzten Saison 25/26 lagen wir weiterhin auf dem sehr guten Niveau der Vorsaison. Durch einen schlecht terminierten Anwärter-Lehrgang im Spätherbst war es allerdings nicht möglich, so viele Schiri-Neulinge wie gewohnt auf ihre Mindestanzahl an Spielen zu hieven.
Schiedsrichter-Fehlbestand
In der Saison 24/25 konnte mit einem Schiedsrichter-Fehlbestand von nur noch 14 Schiedsrichtern das beste Ergebnis seit der Datenaufzeichnung erzielt werden. Durch die oben beschriebenen Effekte ist der Fehlbestand in der letzten Saison 25/26 leicht angestiegen mit 87% Zielerreichung aber immer noch auf einem sehr guten Niveau.
Ansprechpartner
