Vereinswechsel

Erläuterung wie sich Schiedsrichter und Vereine bei einem angestrebten Vereinswechsel zu verhalten haben.

 

  • Der Schiedsrichter, der zum kommenden Spieljahr für einen anderen Verein als Schiedsrichter tätig werden möchte, hat sich bis zum Ende des vorherigen Spieljahres, und damit bis zum 30.06., bei seinem bisherigen Verein als Schiedsrichter ab- und bei seinem neuen Verein anzumelden.
  • Gleichzeitig hat er den Schiedsrichter-Ausschuss des NFV-Kreis Stade darüber schriftlich zu informieren, damit der Wechsel für das neue Spieljahr wirksam werden kann.
  • Wechselt der Schiedsrichter nach dem 30.06, also während des laufenden Spieljahres, wird er auch im bereits laufenden Spieljahr weiterhin auf das des Schiedsrichter-Soll des bisherigen Vereins angerechnet, da der bisherige Verein mit diesem Schiedsrichter für das laufende Spieljahr geplant hat.
     

Quelle:
Schiedsrichter-Ordnung des NFV-Kreis Stade, Kapitel 7.3. - Vereinswechsel

Seite zuletzt aktualisiert am: 09.02.2023