Zielerreichung des Schiedsrichter-Pflichtsolls Saison 2018/2019

Überblick über den Status der Zielerreichung des Schiedsrichter-Pflichtsolls der einzelnen Vereine in der Saison 2018/2019.

Die Details über den Status der Anrechenbarkeit jedes einzelnen Schiedsrichters sind den Vereinen individuell per E-Mail zugegangen.

Rangfolge der erfolgreichsten Schiedsrichter-Vereine

Folgende Graphik zeigt eine Rangfolge der Vereine im NFV Kreis Stade bezüglich der Differenz zwischen der tatsächlichen Anzahl an Schiedsrichtern, die die Mindestvoraussetzungen erfüllt haben und dementsprechend auf das Schiedsrichter-Pflichtsoll des jeweiligen Vereins angerechnet worden sind und der Höhe des Schiedsrichter-Pflichtsolls des jeweiligen Vereins. Sprich die Graphik stellt eine Übersicht der Schiedsrichter-Überhänge und -Fehlbestände dar.

Haben mehrere Vereine die gleiche Differenz aus den oben beschriebenen Größen, ist die Höhe des Schiedsrichter-Pflichtsolls entscheidend, wodurch ein Verein mit einem Schiedsrichter-Pflichtsoll von 10 Schiedsrichtern einem Verein mit einem Schiedsrichter-Pflichtsoll von 5 Schiedsrichtern höhergestellt ist.

Stellungnahme durch den Kreis-Schiedsrichter-Ausschuss

Alle Schiedsrichter des NFV-Kreis Stade wurden zu insgesamt 3.500 Ansetzungen in der Saison 2018/2019 eingeteilt. Die Mindestvoraussetzung zur Anrechnung auf das Schiedsrichter-Pflichtsoll lag im NFV-Kreis Stade allerdings lediglich bei 10 Ansetzungen pro Schiedsrichter.

  • Dies würde bedeuten, dass der NFV-Kreis Stade 350 Schiedsrichter benötigen würde, um alle Spiele zu besetzen, wenn jeder Schiedsrichter nur seine Mindestvoraussetzungen in Höhe von 10 Spielen erfüllt.
  • Im NFV-Kreis Stade haben in der abgelaufenen Saison lediglich 127 Schiedsrichter diese Mindestvoraussetzungen erfüllt.

Im NFV-Kreis Stade gab es in der Saison 2018/2019 allerdings nur 180 Mannschaften, bei denen angesetzte Schiedsrichter eingeteilt wurden. Sprich die Gesamtsumme des Schiedsrichter-Pflichtsolls aller Vereine lag lediglich bei 180 Schiedsrichter.

  • Dies würde bedeuten, dass eigentlich 19,4 Ansetzungen pro Schiedsrichter benötigt werden würden, um alle 3.500 Ansetzungen wahrnehmen zu können.
  • Sprich, die Mindestvoraussetzungen müssten eigentlich doppelt so hoch sein wie sie derzeit sind.

Aus folgenden Gründen wird diese Ungereimtheit durch den NFV-Kreis Stade dennoch hingenommen:

  • Jeder Verein muss laut NFV-Spielordnung lediglich einen Schiedsrichter pro Mannschaft melden, auch für Mannschaften, bei denen zusätzlich zwei Assistenten angesetzt werden. Gerecht wäre, wenn allein für solche Mannschaften das SR-Pflichtsoll auf 3 steigt.
  • Es werden durch den NFV-Kreis Stade Ansetzungen für Mannschaften vorgenommen, die nicht in das Schiedsrichter-Pflichtsoll mit einfließen. Zum Beispiel: C-Junioren Futsal, C- und B-Juniorinnen Futsal, Ü40-Kreispokal etc.
  • Würde die Mindestvoraussetzung auf 20 Ansetzungen pro Schiedsrichter angehoben werden, hätten lediglich 58 Schiedsrichter diese Mindestvoraussetzungen erfüllt. Dies hätte eine Verdopplung der Strafzahlungen für die Vereine aufgrund von Schiedsrichter-Fehlbeständen zur Folge. 
  • Diese 58 Schiedsrichter nahmen in der Saison 2018/2019 durchschnittlich 36,3 Ansetzungen wahr, einzelne Schiedsrichter sogar über 80. Sprich, diese „Vielpfeifer“ können das gravierende Defizit derzeit noch ausgleichen.

Alle Vereine im NFV-Kreis Stade sollten sich ernsthafte Gedanken machen wie lange dieser sehr kritische Zustand noch gutgeht und dafür Sorge tragen, genügend Schiedsrichter zu stellen. Ansonsten sieht sich der Kreis-Schiedsrichter-Ausschuss in Zukunft zu Änderungen bei der Berechnung und Bestrafung der Schiedsrichter-Fehlbestände gezwungen.  

 

Berechnungsgrundlage der Vereins-Rangfolge

Seite zuletzt aktualisiert am: 09.02.2023