Schiedsrichter-Ansprechpartner der Vereine

Übersicht und Kontaktdaten der jeweiligen Schiedsrichter-Ansprechpartner der Vereine für den Schiedsrichter-Ausschuss des NFV-Kreis Stade. Auflistung der Informationen, die an die Schiedsrichter-Ansprechpartner der Vereine übermittelt werden und Auflistung der Aufgaben der Schiedsrichter-Ansprechpartner der Vereine.

 

Schiedsrichter-Ansprechpartner der Vereine

  • Der grundsätzliche Schiedsrichter-Ansprechpartner der Vereine für den Schiedsrichter-Ausschuss des NFV-Kreis Stade ist der jeweilige Fußball-Obmann.
  • Zusätzlich zu diesem Fußball-Obmann können die Vereine auf freiwilliger Basis einen Schiedsrichter-Obmann als Ansprechpartner für den Schiedsrichter-Ausschuss des NFV-Kreis Stade benennen.
  • Änderungen und Ergänzungen sind dem Schiedsrichter-Ausschuss des NFV-Kreis Stade zeitnah mitzuteilen.
  • Die untenstehende PDF-Datei gibt eine Übersicht der einzelnen Schiedsrichter-Ansprechpartner der Vereine:

2021-2022_Schiedsrichter-Ansprechpartner der Vereine.pdf

 

Informationen an die Schiedsrichter-Ansprechpartner der Vereine

Der Schiedsrichter-Ausschuss des NFV-Kreis Stade übermittelt an die jeweiligen Schiedsrichter-Ansprechpartner der Vereine während des Spieljahres die folgenden Informationen via E-Mail:

  • zur Verfügung stehende aktive Schiedsrichter des Vereins für das anstehende Spieljahr (Anfang des Spieljahres)
  • Einladung zum Schiedsrichter-Anwärter-Lehrgang (während des Spieljahres)
  • neue Schiedsrichter des Vereins (während des Spieljahres)
  • Schiedsrichter des Vereins, die dem Verein nicht länger als aktiver Schiedsrichter zur Verfügung stehen möchten (während des Spieljahres)
  • zu erreichendes Schiedsrichter-Soll des Vereins für das anstehende Spieljahr (nach Ablauf der Frist für Mannschaftsmeldungen im Senioren- und Junioren-Bereich)
  • Zwischenstand der Zielerreichung des Schiedsrichter-Solls des Vereins (nach Ablauf der Hälfte und einem Dreiviertel des Spieljahres)
  • Endstand der Zielerreichung des Schiedsrichter-Solls des Vereins und ggf. Verwaltungsentscheid über zu zahlende Strafen des Vereins bei Nichterreichung (Ende des Spieljahres)
  • Verwaltungsentscheide i.H.v. 30 Euro, wenn ein Schiedsrichter des Vereins nach weniger als einem Jahr nach Bestehen der kostenlosen Ausbildung als Schiedsrichter wieder aufhört (während des Spieljahres)
    Kopie von Verweisen oder Verwaltungsentscheide für einen Schiedsrichter des Vereins (während des Spieljahres)
  • Kopie von Mitteilungen über die Streichung eines Schiedsrichters des Vereins von der Schiedsrichter-Liste des NFV-Kreis Stade (Ende des Spieljahres) 

 

Aufgaben der Schiedsrichter-Ansprechpartner der Vereine

  • Der Schiedsrichter-Ansprechpartner des Vereins stellt das Bindeglied zwischen dem Verein, dem Schiedsrichter-Ausschuss des NFV-Kreis Stade und den Schiedsrichtern des Vereins dar.
  • Er ist damit für die Zielerreichung des Schiedsrichter-Solls des Vereins zuständig.

Gewinnung von Schiedsrichter-Anwärtern

  • Der Schiedsrichter-Ansprechpartner des Vereins betreibt die vereinsinterne Schiedsrichter-Nachwuchsgewinnung durch gezielte Ansprache von in Frage kommenden Vereinsmitgliedern.
  • Er stellt sicher, dass die Schiedsrichter-Anwärter des Vereins nach erfolgreichem Bestehen des Anwärter-Lehrgangs sämtliche Materialien und Ausrüstungsgegenstände besitzen.

Betreuung der aktiven Schiedsrichter des Vereins

  • Der Schiedsrichter-Ansprechpartner des Vereins reflektiert bei möglichen Verweisen und Verwaltungsentscheiden für einen Schiedsrichter des Vereins mit diesem sein Fehlverhalten.
  • Er trägt für eine positive Entwicklung der Schiedsrichter des Vereins Sorge.

 

Quelle:
Schiedsrichter-Ordnung des NFV-Kreis Stade, Kapitel 7.1. - Schiedsrichter-Ansprechpartner der Vereine

Seite zuletzt aktualisiert am: 09.02.2023