Kostenbeteiligung am Anwärter-Lehrgang
Erläuterung in welchem Fall die Vereine für die Kosten des Anwärter-Lehrgangs aufkommen müssen.
- Die Kosten des Anwärter-Lehrgangs werden grundsätzlich durch den NFV-Kreis Stade getragen.
- Sollte der Schiedsrichter-Anwärter – nach erfolgreichem Bestehen der finalen Prüfung – allerdings nach weniger als einem Jahr nicht mehr auf der Schiedsrichter-Liste des NFV-Kreis Stade stehen, hat dessen Verein die Kosten in Höhe von 30 Euro zu tragen.
Quelle:
Schiedsrichter-Ordnung des NFV-Kreis Stade, Kapitel 7.5. - Kostenbeteiligung am Anwärter-Lehrgang
Seite zuletzt aktualisiert am: 09.02.2023