Kostenbeteiligung am Anwärter-Lehrgang

Erläuterung in welchem Fall die Vereine für die Kosten des Anwärter-Lehrgangs aufkommen müssen.

 

  • Die Kosten des Anwärter-Lehrgangs werden grundsätzlich durch den NFV-Kreis Stade getragen.
  • Sollte der Schiedsrichter-Anwärter – nach erfolgreichem Bestehen der finalen Prüfung – allerdings nach weniger als einem Jahr nicht mehr auf der Schiedsrichter-Liste des NFV-Kreis Stade stehen, hat dessen Verein die Kosten in Höhe von 30 Euro zu tragen.

 

Quelle:
Schiedsrichter-Ordnung des NFV-Kreis Stade, Kapitel 7.5. - Kostenbeteiligung am Anwärter-Lehrgang

Seite zuletzt aktualisiert am: 09.02.2023