Freundschaftsspiele und Vereinsturniere

Erläuterung wie Vereine Freundschaftsspiele und Vereinsturniere im DFBnet anlegen können und in welchen Spielklassen und auf welcher Weise Vereine neutrale Schiedsrichter für die angelegten Freundschaftsspiele und Vereinsturniere beim jeweiligen Schiedsrichter-Ausschuss angefordert werden können.

 

Der Fußball-Obmann eines Vereins kann für Freundschaftsspiele und Vereinsturniere einen Schiedsrichter beim zuständigen Schiedsrichter-Ausschuss anfordern. Voraussetzung ist, dass die gastgebende Mannschaft in einer Altersklasse und Liga spielt, bei denen eine offizielle Ansetzung seitens eines Schiedsrichter-Ansetzers erfolgt.

 

Anlegen eines Freundschaftsspieles im DFBnet

  • Der Fußball-Obmann eines Vereins ist verpflichtet, ein Freundschaftsspiel oder Vereinsturnier im DFBnet selbst anzulegen, wenn eine neutrale Schiedsrichter-Ansetzung gewünscht ist.
  • Die Anlage geschieht auf freiwilliger Basis, wenn das Freundschaftsspiel oder Vereinsturnier von vereinseigenen Schiedsrichtern gepfiffen werden soll.
  • Der Fußball-Obmann eines Vereins wählt zum Anlegen eines Freundschaftsspieles oder Vereinsturnieres im DFBnet das Modul „Freundschaftsspiele“ bzw. „Vereinsturniere“ aus.

    • Er legt über die Auswahl „Spiele im Verein“ ein Freundschaftsspiel an, indem er das Spieldatum, die Anstoßzeit, die Spielstätte und die entsprechende Heim- und Gastmannschaft eingibt.
    • Er legt über die Auswahl „Turnier anlegen“ ein Vereinsturnier an, indem er die Turnier-Bezeichnung, Turnierbeginn und –ende, Anzahl und Name der teilnehmenden Mannschaften, Turniermodus und die Spielstätte eingibt.

 

Auswahl Schiedsrichter-Ansetzungsmodus im DFBnet

Nach der Anlage der Grunddaten des Freundschaftsspiels oder Vereinsturniers wählt der Fußball-Obmann den „Schiedsrichteransetzungsmodus“ aus der Listbox aus.

Gastgebende Mannschaft spielt auf Regionalebene

  • Der Fußball-Obmann wählt für Freundschaftsspiele oder Vereinsturniere, in denen die gastgebende Mannschaft auf Regionalebene spielt, „Ansetzung aus Landesverband Heimverein“ aus, so dass ein neutraler Schiedsrichter, welcher verpflichtend ist, angesetzt werden kann.
  • Dadurch wird dieses Freundschaftsspiel oder Vereinsturnier dem zuständigen Schiedsrichter-Ansetzer dieser Spielklassenebene zugewiesen, denn für die Schiedsrichter-Ansetzung dieser Spiele ist nicht der Schiedsrichter-Ausschuss des NFV-Kreis Stade zuständig.

Gastgebende Mannschaft spielt auf Verbandsebene

  • Der Fußball-Obmann wählt für Freundschaftsspiele oder Vereinsturniere, in denen die gastgebende Mannschaft auf Verbandsebene spielt, „Standardansetzung“ aus, so dass ein neutraler Schiedsrichter, welcher verpflichtend ist, angesetzt werden kann.
  • Dadurch wird dieses Freundschaftsspiel oder Vereinsturnier dem zuständigen Schiedsrichter-Ansetzer dieser Spielklassenebene zugewiesen, denn für die Schiedsrichter-Ansetzung dieser Spiele ist nicht der Schiedsrichter-Ausschuss des NFV-Kreis Stade zuständig.

Gastgebende Mannschaft spielt auf Bezirksebene

  • Der Fußball-Obmann wählt für Freundschaftsspiele oder Vereinsturniere, in denen die gastgebende Mannschaft auf Bezirksebene spielt, „Ansetzung aus Kreis Heimverein“ aus. Dabei ist es unerheblich, ob die Ansetzung eines Schiedsrichters gewünscht ist oder nicht.
  • Wählt der Fußball-Obmann „Standardansetzung“ oder „Vereinsansetzung aus“, hat der Schiedsrichter-Ausschuss des NFV-Kreis Stade keinen Zugriff auf das Spiel, sondern lediglich der Schiedsrichter-Ausschuss des NFV-Bezirk Lüneburg.

Gastgebende Mannschaft spielt auf Kreisebene

  • Der Fußball-Obmann wählt für Freundschaftsspiele oder Vereinsturniere, in denen die gastgebende Mannschaft auf Kreisebene spielt, „Standardansetzung“ aus, wenn die Ansetzung eines neutralen oder eines vereinseigenen Schiedsrichters gewünscht ist, oder „Vereinsansetzung (Heimverein)“, wenn keine Ansetzung eines Schiedsrichters gewünscht ist.

 

Information an die Schiedsrichter-Ausschüsse

Neutrale Schiedsrichter-Ansetzung

  • Der Fußball-Obmann eines Vereins hat bei Freundschaftsspielen oder Vereinsturnieren auf Verbandsebene oder höher die entsprechenden Personen dieser Spielklassenebene nach deren Vorgaben zu informieren.
  • Der Fußball-Obmann eines Vereins hat bei Freundschaftsspielen oder Vereinsturnieren, in denen die Heimmannschaft auf Bezirks- oder Kreisebene spielt und die Ansetzung eines neutralen Schiedsrichters gewünscht ist, den zuständigen Schiedsrichter-Ansetzer des NFV-Kreis Stade mindestens 7 Tage vorher via E-Mail über eine gewünschte Ansetzung eines neutralen Schiedsrichters zu informieren.
  • Es ist nicht ausreichend, das Freundschaftsspiel oder Vereinsturnier lediglich im DFBnet anzulegen.
  • Erfolgt keine Information oder erfolgt die Information weniger als 7 Tage vorher, kann der Schiedsrichter-Ausschuss des NFV-Kreis Stade die Ansetzung eines neutralen Schiedsrichters nicht garantieren.
  • Der Fußball-Obmann eines Vereins hat in der E-Mail an den zuständigen Schiedsrichter-Ansetzer des Weiteren anzugeben, ob die Ansetzung von neutralen Schiedsrichter-Assistenten gewünscht ist.

Vereinseigene Schiedsrichter-Ansetzung

  • Der Fußball-Obmann eines Vereins muss bei Freundschaftsspielen oder Vereinsturnieren, die durch vereinseigene Schiedsrichter gepfiffen werden, den Schiedsrichter-Ausschuss des NFV-Kreis Stade nicht informieren.
  • Soll der Schiedsrichter-Ausschuss des NFV-Kreis Stade den vereinseigenen Schiedsrichter im DFBnet ansetzen, damit dieser den Spielbericht-Online ausfüllen kann, so ist der Schiedsrichter-Ausschuss des NFV-Kreis Stade entsprechend zu informieren.

 

Aufwandsentschädigung bei der Ansetzung neutraler Schiedsrichter

Bei angesetzten Freundschaftsspielen oder Vereinsturnieren richtet sich die Aufwandsentschädigung nach der Spielklasse der Heim- oder Ausrichtermannschaft. Ausnahme bei Freundschaftsspielen der Herren und Frauen Regionalliga.

 

Freundschaftsspiele als anrechenbare Spielleitungen

  • Spielleitungen, die durch höher gestellte Schiedsrichter-Ansetzer – als die des NFV-Kreis Stade – vorgenommen werden, zählen als anrechenbare Spielleitungen.
  • Spielleitungen, die durch einen Schiedsrichter-Ansetzer des NFV-Kreis Stade vorgenommen werden und bei denen keiner der Schiedsrichter bzw. Schiedsrichter-Assistenten für einen der im jeweiligen Spiel spielenden oder des austragenden Vereins bzw. für einen Stammverein des spielenden oder austragenden Vereins pfeift, zählen als anrechenbare Spielleitungen.

 

Quelle:
Schiedsrichter-Ordnung des NFV-Kreis Stade, Kapitel 7.4. - Freundschaftsspiele und Vereinsturniere

Seite zuletzt aktualisiert am: 09.02.2023