Beobachtungen

Der Kreis-Schiedsrichter-Ausschuss lässt seine Schiedsrichter regelmäßig durch erfahrene Schiedsrichter beobachten. Dadurch kann dem Schiedsrichter ein konstruktives Feedback gegeben werden, um seine Spielleitung zu verbessern. Des Weiteren erhält der Kreis-Schiedsrichter-Ausschuss auf diese Weise ein Bild von der Leistungsfähigkeit des einzelnen Schiedsrichters.

Bildquelle: FuPa.net, Fotograf: Marcus Lütje

Administration

Der Schiedsrichter wird unregelmäßig – wenn möglich in seiner höchsten Spielklasse – beobachtet/begleitet. Auch „Kontrollbeobachtungen“ bei „unterklassigen“ Spielen sind möglich.

Da nicht alle Schiedsrichter durch Beobachter des Kreises beobachtet werden können, trifft der Kreis-Schiedsrichter-Ausschuss eine entsprechende Auswahl, wobei die Schiedsrichter der Fördergruppe bevorzugt behandelt werden. Schiedsrichter, die aus Altersgründen nicht (mehr) Mitglied der Fördergruppe sind, können sich jederzeit beim Kreis-Schiedsrichter-Ausschuss melden, wenn sie eine Beobachtung wünschen.

Die Schiedsrichter-Teams erhalten die Beobachtungsbögen grundsätzlich zur Kenntnis. Einem anderen Personenkreis außerhalb des Kreis-Schiedsrichter-Ausschusses und ggf. des Coaches sind die Beobachtungen grundsätzlich nicht zugänglich.

Der Schiedsrichter-Beobachter erhält eine Aufwandsentschädigung von 18 Euro pro durchgeführter Beobachtung nach dem zeitnahen Versenden des Beobachtungsbogen an den Kreis-Schiedsrichter-Ausschuss.

Zweck von Beobachtungen

Die Beobachtungen sollen in erster Linie den Schiedsrichter-Teams ermöglichen, festgestellte Mängel bei ihrem nächsten Einsatz abzustellen. Daneben geben die Beobachtungsergebnisse dem Kreis-Schiedsrichter-Ausschuss ein Bild von der Leistungsfähigkeit und –bereitschaft des einzelnen Schiedsrichters und seiner Assistenten und sind insoweit auch eine der Grundlagen für Auf- und Abstiegsentscheidungen. Weiterhin werden vom Kreis-Schiedsrichter-Ausschuss für Auf- und Abstiegsentscheidungen zusätzliche Kriterien wie Ansetzungsbereitschaft, Leistungsprüfung, erzielte Ergebnisse in Barsinghausen etc. zur Entscheidungsfindung herangezogen.

Seite zuletzt aktualisiert am: 09.02.2023