Vereinheitlichung der Schiedsrichter-Soll-Bestimmungen im NFV-Bezirk Lüneburg

Alle neun Kreisverbände des NFV-Bezirk Lüneburg einigen sich auf einheitliche Rahmenbedingungen im Schiedsrichterwesen. Ziel: Chancengleichheit schaffen, Schiedsrichtererhalt sowie -gewinnung flächendeckend vorantreiben und damit Vorbild für andere sein.

Ist-Situation

Ein Verein muss in Niedersachsen für jede Mannschaft mit angesetzten neutralen Schiedsrichtern einen Schiedsrichter stellen. Die Anzahl zu stellender Schiedsrichter pro Verein wird dabei als Schiedsrichter-Soll beschrieben. Stellt ein Verein weniger Schiedsrichter, so wird er für diesen Schiedsrichter-Fehlbestand am Ende der Saison bestraft.

Allerdings bestanden bislang in jedem NFV-Kreis eigene Regelungen wie die Vereine bei einem Schiedsrichter-Fehlbestand bestraft werden, was auch zu Wettbewerbsverzerrungen führte. So führten bislang wenige Kreise Punktabzüge bei einer wiederholten Nichterfüllung des Schiedsrichter-Solls durch, während andere Kreise – wie auch der NFV-Kreis Stade – einen Schiedsrichter-Fehlbestand lediglich mit Geldstrafen sanktionierten. Dies führte bislang dazu, dass in der Bezirks- oder Landesliga einige Vereine mit einem Punktabzug belegt wurden, während andere Vereine, die ihr Schiedsrichter-Soll ebenso nicht erfüllten, lediglich mit Geldstrafen belegt wurden. Die verhängten Geldstrafen waren zusätzlich auch noch in allen Kreisen unterschiedlich hoch.

Vereinheitlichung der Bestrafungen im Falle eines Schiedsrichter-Fehlbestandes

Daher bildeten in den letzten Monaten die neun NFV-Kreise im NFV-Bezirk Lüneburg eine Arbeitsgruppe, um einheitliche Regelungen zum Schiedsrichter-Soll zu schaffen, welche die Vereine dazu animieren sollen, mehr für die Schiedsrichter-Gewinnung und -Erhaltung zu tun. Zu dieser Arbeitsgruppe gehörten aus dem NFV-Kreis Stade der Vorsitzende des Schiedsrichter-Ausschusses, Marcel Baack, und der Vorsitzende des Spiel-Ausschusses, Michael Koch. Ziel der gemeinsamen Lösung ist es, dem strukturellen Schiedsrichter-Defizit entgegenzuwirken, welcher in einigen Kreisen besteht. Der Leiter der Arbeitsgruppe, Daniel Ballin, erklärt, „Ziel ist es dabei nicht, die Vereine zu bestrafen oder ihnen das Geld aus den Taschen zu ziehen, sondern sie auf die Wichtigkeit ausgebildeter Schiedsrichter für den eigenen Spielbetrieb aufmerksam zu machen und den Schiedsrichtern die Wertschätzung entgegenzubringen, die sie verdient haben“.

Damit die Vereine Gelegenheit haben, ihren Schiedsrichter-Mangel auszugleichen und neue Schiedsrichter-Anwärter zur Ausbildung zu melden, wurde sich auf ein Stufenmodell geeinigt. Dieses beinhaltet beim ersten Verstoß eine niedrige Geldstrafe, die in etwa auf dem jetzigen Niveau im NFV-Kreis Stade liegt. Beim zweiten Vergehen steigt die Geldstrafe auf den Höchstsatz. Beim dritten Folge-Verstoß gibt es neben der Geldstrafe zukünftig flächendeckend pro fehlendem Schiedsrichter einen Punktabzug bei der höchstspielenden Herren-Mannschaft im Bezirks- oder Kreisgebiet. Sprich, frühestens zu Saisonbeginn 27/28 ist ein Punktabzug möglich, so dass die Vereine drei Jahre Zeit haben, sich - falls nötig - der Problematik zuzuwenden.

Sollte ein Verein, der sich bereits in der Sanktion befindet, das Schiedsrichter-Soll erfüllen, so wird dieser um eine Sanktions-Stufe zurückgestuft. „Die Vereine sollen ja nicht nur kurzfristig etwas für die Schiedsrichter-Gewinnung tun, sondern die Jungs und Mädels auch langfristig und nachhaltig für das Schiedsrichterwesen begeistern.“, sagt Ballin augenzwinkernd.

„Unser vorrangiges Interesse gilt der Sicherung des geordneten Spielbetriebs durch die Stellung neutraler Schiedsrichter. Und wenn der Punktabzug bei der höchstspielenden Mannschaft des Bezirkes die einzige wirksame Maßnahme ist, um die Vereine zu sensibilisieren und in die Verantwortung zu nehmen, dann müssen wir diese Maßnahme in der aktuellen Situation ernsthaft verfolgen“, führt Ballin weiter aus.

Vereinheitlichung der Anrechnungs-Kriterien

Doch nicht jeder aktiver Schiedsrichter wird einfach so auf das Schiedsrichter-Soll seines Vereins angerechnet. Im NFV-Kreis Stade musste man bisher eine Leistungsprüfung pro Jahr absolvieren, mindestens 10 Spielleitungen pro Saison wahrnehmen und an mindestens vier Fortbildungen teilnehmen. „Auch hier stellte sich der NFV-Bezirk Lüneburg bislang als Flickenteppich mit unterschiedlichsten Regelungen dar. Diese zu vereinheitlichen, war eine große Herausforderung“, resümiert Ballin. Doch genau dies gelang den Kreis-Schiedsrichter-Obleuten, die sich auf ein „Flexi-Modell“ einigten:

Neben der jetzt in allen Kreisen verpflichtenden Leistungsprüfung werden die Schiedsrichter standardmäßig bei 10 Spielleitungen und 5 Fortbildungen angerechnet. Somit ändert sich für die Schiedsrichter im NFV-Kreis Stade gar nicht so viel, außer, dass zukünftig zwei zusätzliche Fortbildungen besucht werden müssen, da die Leistungsprüfung nicht mehr als Fortbildung zählt.

Neu ist allerdings, dass eine Anrechnung auch bei 15 Spielleitungen und nur 4 Fortbildungen bzw. auch bei 20 Spielleitungen und 3 Fortbildungen möglich ist.

Detaillierte Erläuterungen

Belohn-System bei einem Schiedsrichter-Überhang

Neben der Regelung zur Schiedsrichter-Anerkennung und dem einheitlichen Umgang mit einem möglichen Schiedsrichter-Fehl wurde auch ein mögliches Belohnungs-System für Vereine thematisiert. „Wir möchten unbedingt auch Vereine honorieren, die sich im besonderen Maße um ihre Schiedsrichter kümmern“, erklärt Ballin. Zweckgebundene Zuwendungen seien hier eine mögliche Maßnahme. Wie genau diese aussehen können, wird im Einzelnen geklärt. Ziel ist es auch hier, eine bezirkseinheitliche Lösung zu erarbeiten.

Im NFV-Kreis Stade belohnen wir bereits seit drei Saisons Vereine mit einem Schiedsrichter-Überhang mit 5 Derbystar-Bällen inkl. Ballnetz pro Verein.

Fazit

Insgesamt sei die Arbeit in der „Arbeitsgruppe Schiedsrichterfehl“ ein voller Erfolg, wie der Vorsitzende des NFV-Bezirks Lüneburg, Christian Röhling, findet: „Diese Vereinheitlichung ist ein echter Meilenstein. Wir hoffen mit diesem Modell nicht nur dem Trend von sinkenden Schiedsrichterzahlen entgegenzuwirken, sondern wollen damit auch ein Vorbild für den gesamten NFV sowie für andere Verbände sein.“


Autor: Marcel Baack