Infos zum Spielbetrieb der Juniorinnen
Hier sind allgemeingültige Infos zum Spielbetrieb der Juniorinnen. Die hier aufgezeigten Infos oder Erläuterungen ersetzen nicht die jeweils gültige Ausschreibung. In letzter Instanz gelten immer die jeweiligen Ausschreibungen und Ordnungen.
Antrag jüngere B-Juniorinnen an den Kreisausschuss für Mädchenfußball
Wenn im Kreis keine Spielmöglichkeit für jüngere B-Juniorinnen vorhanden ist, kann von einer Sonderregelung im NFV gebrauch gemacht werden. Diese sieht vor, unter bestimmten Voraussetzungen, den Einsatz in einer Damenmannschaft zu ermöglichen.
Die B-Juniorinnen-Mannschaften aus dem Kreis Stade, die auf Bezirksebene und höher spielen wird diese Möglichkeit nicht eingeräumt, da hier ja ein Spielbetrieb vorhanden ist.
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
- Antrag an den Kreisjugendausschuss
- Schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten
- Unbedenklichkeitsbescheinigung eines Arztes/einer Ärztin
Seite zuletzt aktualisiert am: 09.02.2023