Zielgruppe

Nachfolgend wird dargestellt, wer für diesen Ehrenamts-Preis nominiert werden darf.

Der Wettbewerb richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 18 bis 30 Jahren. Die Preisträger müssen zum Zeitpunkt der „Fußballhelden-Bildungsreise“ (Stichtag 30.04. des Folgejahres) mindestens das 18. Lebensjahr vollenden oder im Umsetzungsjahr maximal das 31. Lebensjahr beginnen (Stichtag 01.01. des Bewerbungsjahres).

Der Wettbewerb richtet sich ausschließlich an Kinder- und Jugendtrainer aller Altersklassen sowie an Jugendleiter. Die möglichen Preisträger müssen in der Saison, welche im Zeitraum der Ausschreibung startet im Verein aktiv sein. Es spielt keine Rolle, ob die möglichen Preisträger lizenziert sind oder nicht.

Die ehrenamtlichen Bewerber dürfen in ihrer Funktion eine maximale Aufwandsentschädigung (Übungsleiterpauschale) von 200€ pro Monat (2.400€ pro Jahr) erhalten. Hauptamtliche
Vereinsmitarbeiter sind dementsprechend von der Teilnahme ausgeschlossen.

Die Teilnahme am Wettbewerb ist jedoch für junge Menschen geöffnet, die sich im Rahmen eines freiwilligen sozialen Jahres (FSJ) oder des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) innerhalb eines Vereins in den o.g. Positionen engagieren. Für diese „Sondergruppen“ gilt die zuvor genannte Vergütungsgrenze nicht.

Die potenziellen Preisträger müssen in mindestens einer der vergangenen drei Saisons herausragendes geleistet haben. Anhaltspunkte zur Definition einer herausragenden ehrenamtlichen Leistung werden unter Wertungskriterien dargestellt.

Der Wettbewerb ist analog zum weiterhin bestehenden DFB-Ehrenamtspreis ausgeschrieben. Eine Doppelehrung von einer Person in beiden Wettbewerben innerhalb eines Jahres ist ausgeschlossen.

Wurde eine Person bereits als „Fußballheld“ ausgezeichnet, kann die identische Person nicht nochmals als „Fußballheld“ ausgezeichnet werden. Dies gilt unabhängig von der zeitlichen Spanne und auch, wenn die mögliche zweite Auszeichnung für andere Inhalte/Leistungen erfolgen soll. Eine mit dem DFB-Ehrenamtspreis ausgezeichnete Person kann jedoch einmalig als „Fußballheld“ ausgezeichnet werden.

Seite zuletzt aktualisiert am: 09.02.2023